Mofa frisieren

Mofa frisieren
In der Garage

Was ist in der Schweiz erlaubt?

Ein fetter Auspuffsound und das eigene Töffli zu frisieren, gehört für viele Töfflimeitli und Töfflibuebe einfach zum guten Ton. Die Sache hat leider nur den ein oder anderen Haken. Vor allem die strikte gesetzliche Regelung erweist sich für Schweizer Tuning-Freunde als Spassbremse, denn hier gibt es leider so gut wie keine Spielräume und nur eine kleine Grauzone. Die ganze Härte der geltenden Gesetze, Grauzonen und Alternativen stellen wir dir in diesem Artikel genauer vor.

Es muss eskalieren!

Eine Begebenheit, die sich im Frühjahr 2021 im beschaulichen Örtchen Mels zutrug, wird wahrscheinlich so manches Töfflimeitli und so manchen Töfflibuebe zum Schmunzeln gebracht haben. Ein 16-Jähriger raste mit seinem Mofa durch den Ort und fiel dabei einer Patrouille der St. Gallener Kantonspolizei auf, weil er ganz offensichtlich die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h überschritten hatte. Als die Gesetzeshüter die Verfolgung aufnahmen und den Töfflibuebe per Leuchtmatrix zum Anhalten aufforderten, gab dieser erst richtig Gas und hängte das Polizeifahrzeug ab. Als der Fahrer des Mofas schliesslich doch gestellt wurde und die Polizisten sein Töffli genauer unter die Lupe nahmen, stellte sich heraus, wie gründlich das Mofa frisiert war. Die Untersuchungen ergaben, dass es eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 99 km/h erreichen konnte.

Wenn die Polizei illegales Tuning aufdeckt, kann es richtig teuer werden

Mofa frisieren – Jugendsünde, schwerwiegende Straftat oder einfach Leidenschaft?

Die ein oder anderen älteren Semester werden sich beim Lesen dieser Meldung an ihre eigene Jugend erinnert haben, an die Zeit, in der sie selber mit voller Hingabe und mit einzigartigem Erfindungsreichtum ihr Töffli frisiert haben. Hand aufs Herz: Jedes Töfflimeitli und jeder Töfflibuebe träumt davon, den Hobel etwas flotter zu machen. Das Thema Tuning und Mofa frisieren ist in der Schrauberszene allgegenwärtig und sehr vielschichtig. Ein Grund dafür ist sicher, dass die meisten Mofabesitzer Reparaturen und Wartungen selbst erledigen. Deswegen verfügen sie über das erforderliche Know-how, geeignete Werkzeuge und setzen sich permanent mit der Technik eines Verbrennungsmotors auseinander.

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Kommen noch Kreativität, Einfallsreichtum und sportlicher Ehrgeiz hinzu, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr gross, dass der Traum von der höheren Geschwindigkeit auch in die Tat umgesetzt wird. Die Sache hat leider einen gravierenden Haken: Auf öffentlichen Strassen und Wegen ist das Fahren mit frisierten Mofas nicht legal. Wer in eine Kontrolle gerät, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Das sollte jeder wissen, der sein Mofa frisieren will, um aus seinem Hödi mehr Geschwindigkeit oder einen satteren Sound herauszukitzeln. Und leider gehört ein noch wichtigerer Aspekt zu dem Phänomen Mofa frisieren, nämlich die Sicherheit. Bremsen, Fahrwerk und andere Komponenten eines serienmässigen Töfflis sind nur für die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausgelegt.

Gerade die Sicherheit muss bei jedem stets oberste Priorität haben

Sicher kennen erfahrene Tuningfreunde dieses Problem und rüsten ihr Hödi entsprechend aus. Allerdings übt das Frisieren von Mofas in besonderem Mass auf junge und deswegen unerfahrene Töfflimeitli und Töfflibuebe einen starken Reiz aus. Besonders diese Junior-Tuner bringen sich mit Umbaumassnahmen an ihren Mofas deswegen wirklich in Gefahr. Eine Gefahr, die nur mittelbar von einem frisierten Mofa ausgeht, die aber häufig unterschätzt wird, ist finanzieller Natur: Wer mit einem frisierten Mofa in einen Unfall verwickelt wird, geniesst keinen Versicherungsschutz. Die Unfallfolgen können dementsprechend extrem teuer werden.

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Wenig Spielraum für Mofatuning in der Schweiz

Aus Sicht des Gesetzgebers sind die Grenzen klar und strikt definiert. Der Hubraum eines Mofas darf maximal 50 Kubikzentimeter gross sein. Ausserdem muss die Bauart so beschaffen sein, dass die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden kann. Bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h ist alles legal, in der Praxis gilt auch eine Grauzone, da viele Töfflis werkseitig bereits an der 40 km/h-Grenze kratzen. Als Faustregel kann man sich darauf verlassen, dass man bis zu dieser Geschwindigkeitsobergrenze unbehelligt bleibt, allerdings nur dann, wenn keine offensichtlichen Umbaumassnamen von aussen zu erkennen sind.

Tuning ja - aber innerhalb der gesetzlichen Grenzen

Mehr Sicherheit durch Tuning-Sets vom Fachhändler

Die Tuning-Versuchung ist aber gross, denn die einfache und robuste Bauart der 2-Takter bietet ideale Voraussetzungen, um das Töffli zu frisieren. In der Vergangenheit führte das Verbot von Umbauten am Zweirad auch dazu, dass viele Töfflimeitli und Töfflibuebe Eigenkonstruktionen und teilweise unorthodoxe Tuningmassnahmen in die Tat umsetzten, um ihr Mofa zu frisieren. Daneben haben sich aber auch spezielle Tuning-Sets am Markt durchgesetzt.

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Bis heute beliebte Massnahmen in Eigenregie sind das Aufbohren des Vergasers oder auch das Ausbrennen des Auspuffs. Ob diese Methoden dabei immer effektiv sind, ist umstritten, insbesondere die letztgenannte Methode birgt schon bei ihrer Umsetzung ein nicht zu unterschätzendes Verletzungsrisiko. Wer sich dazu entschliesst, trotz der eindeutigen Gesetzeslage sein Mofa zu frisieren, der sollte aus mehreren Gründen auf Tuning-Sets setzen, die es im Fachhandel zu kaufen gibt. Tuningzylinder und Resonanzauspuffe zu verwenden, bietet zwei entscheidende Vorteile. Erstens  bieten hochwertige Tuning-Parts einen erheblichen, mess- und kalkulierbaren Zuwachs an Leistung und zweitens sind diese Teile geprüft, getestet und hochwertig verarbeitet. Deswegen sind sie im Vergleich zu improvisierten Eigenkonstruktionen oder Harakiri-Tuningmassnahmen insbesondere aus Sicherheitsgründen vorzuziehen. Auch wenn ein fertiges Kit auf den ersten Blick nicht so eine reizvolle Herausforderung an den eigenen Erfindungs- und Ingenieursgeist darstellen mag, ist die Montage eines fertigen Tuningzylinders oder eines Resonanzauspuffs ein spannendes Projekt.

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Rennauspuff und Rennzylinder im Strassenverkehr leider tabu

Wie bereits erwähnt, ist das Fahren von Mofas mit erweitertem Hubraum oder einer höheren Endgeschwindigkeit auf Schweizer Strassen leider offiziell nicht erlaubt. Wer also sein Töffli, aller mahnenden Worte und der eindeutigen Gesetzeslage zum Trotz, dennoch frisieren möchte, der hat zwei Möglichkeiten. Sich auf das Katz-und-Maus Spiel mit der Polizei einzulassen, oder den getunten Hobel abseits von öffentlichen Strassen auf Privatgrundstücken auszufahren.

Mofa frisieren jenseits der Legalität – mit welcher Strafe ist in der Schweiz zu rechnen?

Fast jeder kann die ein oder andere Geschichte von Töfflimeitli und Töfflibuebe erzählen, die von der Polizei kontrolliert wurden und Probleme wegen diverser Umbauten an ihren Töfflis bekamen. Manchem mag es gelingen sich glimpflich aus so einer misslichen Lage zu befreien, sei es durch Verhandlungsgeschick, mangelnde Fachkenntnis der Beamten oder andere glückliche Umstände. Aber nach der Gesetzeslage kann ein Verstoss in diesem Bereich leider auch sehr teuer werden. Jener Töfflibuebe aus Mels, der sein Mofa frisiert hatte und vergeblich versuchte, der Polizei zu entkommen, bekam die volle Härte des Gesetzes deutlich zu spüren. Die Polizei nahm ihm sofort den Führerausweis ab, erstattete beim zuständigen Jugendstaatsanwalt Anzeige und behielt auch erstmal sein Töffli.

Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von dem jeweiligen Sachverhalt und der Bewertung durch die zuständigen Behörden ab. Auch das Lebensalter spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Im günstigsten Falle kommt man bei kleineren Vergehen mit einer kleineren Geldbusse davon, es kann aber auch wirklich unangenehm werden. Bis zu 2000 Franken Strafe, Führerausweisentzug und bis zu 3 Monaten sozialer Dienst kann die Strafe lauten. Wiederholungstätern droht bei gravierenden Verstössen sogar eine Gefängnisstrafe.

Auch mit legalem Tuning kann man einiges aus seinem Töffli herauskitzeln

Frisieren mal optisch – Custom-Töfflis als Alternative

Abgesehen von der Möglichkeit, auf private Strassen und Pisten auszuweichen, bietet sich eine weitere Möglichkeit an, um sein Mofa zu frisieren und dabei nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen. Legt man den Fokus nicht auf die Leistungssteigerung und fetten Auspuffsound, sondern widmet sich ganz der Optik seines Töfflis, ist das durchaus eine Alternative, bei der man die Lust am Schrauben, Tüfteln und an der individuellen Kreativität ausleben kann. Schon mit kleinen Details wie schicken Weisswand-Pneus, einem hochgezogenen Lenker oder einem stilvollen Mofasattel im Old-School-Look kannst du dein Hödi individuell gestalten.

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Und wer einmal damit angefangen hat, seine Perle mit ausgesuchten Custom-Parts aufzuhübschen, der bekommt davon erfahrungsgemäss so schnell nicht genug. Um allerdings in der nächsten Polizeikontrolle ganz entspannt bleiben zu können, solltest du auch diese Umbauten genehmigen lassen. Das heisst, du solltest deine Perle bei der zuständigen Behörde vorführen und Abweichungen vom Typenschein eintragen lassen.

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Bildquelle:
Schweizer Polizisten: © Yann Forget / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2058312

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